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   BVerwG, 29.10.1984 - 5 ER 208.84   

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https://dejure.org/1984,6106
BVerwG, 29.10.1984 - 5 ER 208.84 (https://dejure.org/1984,6106)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1984 - 5 ER 208.84 (https://dejure.org/1984,6106)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1984 - 5 ER 208.84 (https://dejure.org/1984,6106)
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  • BVerwG, 18.09.1981 - 6 B 58.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1984 - 5 ER 208.84
    Dieser Rechtsstreit ist durch das rechtskräftig gewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Februar 1983 (OVG 6 B 58.81) abgeschlossen worden.
  • BVerwG, 03.08.1983 - 5 ER 232.83

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1984 - 5 ER 208.84
    Prozeßkostenhilfe für das Verfahren betreffend die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 17. November 1983 ist aus den im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. August 1983 (BVerwG 5 ER 232.83), ergangen in einem Rechtsstreit des Klägers gegen denselben Beklagten, dargelegten Gründe nicht zu bewilligen (vgl. auch Bundesgerichtshof, Beschluß vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 - <NJW 1984, 2106 [BGH 30.05.1984 - VIII ZR 298/83]>).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1984 - 5 ER 208.84
    Prozeßkostenhilfe für das Verfahren betreffend die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 17. November 1983 ist aus den im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. August 1983 (BVerwG 5 ER 232.83), ergangen in einem Rechtsstreit des Klägers gegen denselben Beklagten, dargelegten Gründe nicht zu bewilligen (vgl. auch Bundesgerichtshof, Beschluß vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 - <NJW 1984, 2106 [BGH 30.05.1984 - VIII ZR 298/83]>).
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